Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums, teilen wir mit dass ab 03.11.2020 0:00 Uhr, folgende Einschränkungen für den Sport gültig sind:
- Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Turnsäle usw.) dürfen nicht zum Zweck der Ausübung von Sport betreten werden.
(2) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt
- Outdoor-Sportanlagen dürfen nicht zur Ausübung für Sportarten betreten werden, bei deren sportartspezifischer Ausführung es zu Körperkontakt kommt.
Dazu leiten wir euch untenstehend die Information der MA 51 – Sport Wien zur Schließung aller Turnsäle und Rundhallen der Stadt Wien weiter. (Montag, 2. November 2020 07:47)
- Dies gilt für alle Schulen bzw. Schulstufen und auch für Turnsäle mit externen Zugängen für Vereine
Details zu Ausnahmen und Richtlinien, übermitteln wir so rasch wie möglich. Bitte immer auf unserer Homepage den neuestens Stand abfragen.
Wir bedauern sehr, euch über diese Schritte informieren zu müssen, werden aber die gesetzten Maßnahmen in dieser schweren Zeit natürlich mittragen und entsprechend einhalten.
Mit sportlichen Grüßen,
Richard Schauer Obmann WAT 17
ASKÖ WAT WIEN